12. August 2026

Correo del Valle - La Palma aktuell - Tierschutzgesetz: Alleinlassen wird begrenzt

La Palma aktuell

Tierschutzgesetz: Alleinlassen wird begrenzt
Tierschutzgesetz: Alleinlassen wird begrenzt
Die seit 2023 geltende spanische Tierschutzgesetzgebung enthält einige Vorschriften, die vielen Tierhaltern bislang kaum bekannt sind. Besonders zwei Regelungen betreffen den Alltag mit Hund oder Katze unmittelbar.

So dürfen Hunde und Katzen nicht dauerhaft auf Terrassen, Balkonen, Dachterrassen, in Innenhöfen, Kellern, Abstellräumen oder Fahrzeugen gehalten werden. Wer sein Haustier regelmäßig auf diese Weise unterbringt, riskiert ein Bußgeld. Je nach Schwere des Verstoßes sieht das Gesetz Strafen zwischen 500 und 10.000 Euro vor, in schwerwiegenden Fällen sogar deutlich mehr.

Neu ist außerdem die Vorgabe, dass Hunde nicht länger als 24 Stunden unbeaufsichtigt bleiben dürfen. Für andere Haustiere gilt eine Höchstgrenze von drei aufeinanderfolgenden Tagen ohne Betreuung. Ziel ist es, Vernachlässigung zu verhindern und das Wohl der Tiere besser zu schützen.

Auf dem Papier fallen die vorgesehenen Sanktionen teilweise drastisch aus: Für schwere Verstöße sind Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, in besonders gravierenden Fällen – etwa bei Tierquälerei mit tödlichen oder irreversiblen Folgen – sogar bis zu 200.000 Euro möglich. In der Praxis gilt allerdings wie so oft: Zwischen Gesetzestext und tatsächlicher Durchsetzung besteht ein Unterschied. Eine spezielle „Tierpolizei“ gibt es in Spanien nicht. Verstöße werden in der Regel nur dann bekannt, wenn Nachbarn, Passanten oder andere Privatpersonen sie bei den Behörden anzeigen. Auch ob die gesetzlich vorgesehenen Höchststrafen tatsächlich in dieser Höhe verhängt werden, dürfte wohl eher die Ausnahme bleiben.