Wer bislang den Eindruck hatte, die öffentliche Verwaltung sei bereits ausreichend mit Leitungs-, Koordinations- und Direktionsebenen ausgestattet, darf sich auf eine weitere Neuerung freuen: Die kanarischen Inselregierungen (Cabildos) sollen künftig sogenannte Vize-Räte („Viceconsejeros“) ernennen können. Das Besondere dabei: Die neuen Amtsträger müssen nicht einmal gewählt worden sein. Sie werden direkt vom jeweiligen Cabildo-Präsidenten bestimmt und können ebenso unkompliziert wieder abberufen werden. Mitspracherecht gibt es in den Regierungssitzungen zwar, ein Stimmrecht jedoch nicht. Bereits heute verfügen die Cabildos über frei ernennbare Direktoren und Koordinatoren. Auf La Palma wurden in der laufenden Legislaturperiode bereits fünf neue Direktorenposten geschaffen. Nun kommt eine weitere Führungsebene hinzu. Befürworter sprechen von einer besseren fachlichen Unterstützung der Verwaltung. Kritiker dürften dagegen fragen, ob die Bürger vor allem auf zusätzliche Funktionäre oder vielmehr auf schnellere Genehmigungen, kürzere Bearbeitungszeiten und weniger Bürokratie warten. Nicht ganz ohne Hintergrund: Spanien zählt seit Jahren zu den Ländern Europas mit einem besonders hohen Anteil von Beschäftigten im öffentlichen Sektor. Ob eine weitere Verwaltungsebene Verfahren künftig beschleunigt, wird sich zeigen müssen.
La Palma hat erstmals einen Direktflug aus der polnischen Stadt Breslau (Wrocław) empfangen. Die neue wöchentliche Verbindung wird bis zum 23. September angeboten und ergänzt die bereits bestehende Flugverbindung mit Katowice. Mit dem Erstflug erreichten 192 Passagiere die Insel. Der polnische Markt gewinnt für La Palma seit einigen Jahren zunehmend an Bedeutung und zählt inzwischen zu den wachstumsstärkeren Quellmärkten für den Tourismus der Insel. Begleitend zur neuen Flugverbindung hat das Tourismusamt von La Palma zuletzt bei Werbeveranstaltungen in Warschau, Katowice und Breslau für die Insel geworben. Dort wurde das touristische Angebot mehr als 200 Reiseveranstaltern und Fachleuten der Branche vorgestellt. Mit der neuen Verbindung nach Breslau verfügt La Palma nun über eine weitere Direktanbindung an Polen und baut damit ihre internationale Erreichbarkeit weiter aus.
Die Wiederherstellung des verschütteten Abschnitts der LP-2 ist nach Angaben des Cabildo inzwischen bis nach Tajuya vorgedrungen. Nach abgeschlossenen Untersuchungen sehen die Verantwortlichen keine Sicherheitsprobleme für den Straßenbau auf den Lavafeldern. Als Nächstes soll die eigentliche Straßenplattform hergestellt werden. Die Fertigstellung wird derzeit für die erste Hälfte des kommenden Jahres angestrebt. Gleichzeitig räumte die Inselverwaltung jedoch ein, dass dieser Zeitplan angesichts der noch ausstehenden Arbeiten schwer einzuhalten sein dürfte. Eine Änderung der geplanten Trasse ist nicht vorgesehen. Zwar wurde geprüft, ob die Straße wegen der laufenden Wiederherstellung des Industriegebiets Callejón de la Gata anders geführt werden sollte, letztlich soll das Problem jedoch auf anderem Wege gelöst werden. Der Wiederaufbau des 2,3 Kilometer langen Straßenabschnitts begann Ende Dezember 2025. Die Bauzeit wurde ursprünglich mit 14 Monaten veranschlagt, die Kosten liegen bei rund 24 Millionen Euro.
Die in Spanien seit Anfang 2026 vorgeschriebene digitale Warnleuchte V-16 könnte juristisch auf wackligen Beinen stehen. Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die spanischen Vorschriften offenbar nicht nach dem vorgeschriebenen EU-Verfahren gemeldet wurden. Brüssel erinnert daran, dass technische Sonderregelungen, die den europäischen Binnenmarkt betreffen, vorab angezeigt werden müssen. Geschieht dies nicht, kann ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden. Zudem haben europäische Gerichte in vergleichbaren Fällen bereits entschieden, dass nicht ordnungsgemäß gemeldete technische Vorschriften unter Umständen nicht angewendet werden dürfen. Besonders umstritten ist, dass Spanien als einziges EU-Land eine vernetzte Warnleuchte mit speziellen technischen Anforderungen vorschreibt. Kritiker hatten bereits vor der Einführung darauf hingewiesen, dass die Regelung den freien Warenverkehr einschränken könnte. Noch bleibt die Vorschrift zwar in Kraft. Die Stellungnahme der EU-Kommission eröffnet jedoch die Möglichkeit, dass die spanische Regelung künftig überprüft oder sogar aufgehoben werden könnte.