Die spanische Tierschutzgesetzgebung regelt seit 2023 auch, wann Hunde in Restaurants, Bars, Hotels oder anderen öffentlichen Einrichtungen willkommen sind – und wann nicht. Grundsätzlich dürfen Betreiber selbst entscheiden, ob Hunde Zutritt haben oder nicht. Gibt es jedoch ein Hundeverbot, muss dieses bereits von außen durch ein gut sichtbares Hinweisschild erkennbar sein. Gäste sollen also nicht erst an der Tür oder im Lokal erfahren, dass ihr Vierbeiner unerwünscht ist.
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