Seit dem 1. Oktober 2026 gibt es Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Spanien. Ziel ist es, besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer besser zu schützen. So haben Fußgänger ab sofort Vorrang auf Straßen mit niveaugleicher Verkehrsfläche (plataforma única). Dort sind Fahrbahn und Gehweg nicht baulich voneinander getrennt. Der Vorrang gilt auch ohne Zebrastreifen. Autofahrer müssen Fußgängern den Vortritt lassen.
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